Finanzierung

Quartiersarbeit finanzieren – Fördermöglichkeiten nutzen

Quartiersentwicklungsprojekte entstehen durch verschiedene Akteure, wie Kommunen, Wohnungsunternehmen, Wohlfahrtsverbände, Vereine oder private Initiativen in den unterschiedlichsten Konstellationen. Alle Projekte eint jedoch die Frage, wie die vorhandenen, guten Ideen in die Tat umgesetzt werden können. Denn die Beteiligten verfügen in der Regel nicht über die finanziellen Mittel, die entstehenden Personal- und Sachkosten über einen längeren Zeitraum selbst zu tragen. Deshalb wurden in den letzten Jahren verschiedene Förderprogramme auf der Bundes- und Länderebene und von privaten Stiftungen aufgelegt, die hier in übersichtlicher Form vorgestellt werden.

Deutsche Fernsehlotterie

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) fördert mit Mitteln der Fernsehlotterie soziale Maßnahmen zur Quartiersentwicklung mit dem Ziel, die Lebensumstände aller Bewohner/-innen in einem Wohnquartier zu verbessern (inklusives Quartier). Antragsberechtigt sind Wohlfahrtsverbände über ihre jeweiligen Spitzenverbände. Es geht dabei um die sozialräumliche Gestaltung der Kommunen im städtischen wie auch im ländlichen Raum. Deshalb müssen die Kommunen einen Förderantrag aktiv unterstützen und in die Umsetzung eingebunden sein.

Als konzeptionelles Grundgerüst gibt das Deutsche Hilfswerk sechs Zielfelder vor:

  • Tragende soziale Infrastruktur
  • Generationsgerechte räumliche Infrastruktur
  • Bedarfsgerechte Wohnangebote
  • Bedarfsgerechte Angebote
  • Wohnortnahe Beratung und Begleitung
  • Wertgeschätztes, gesellschaftliches Umfeld

Die Förderquote beträgt 100 % der Kosten, wenn alle Bewohnergruppen in allen sechs Zielfeldern angesprochen werden (Allgemeine Quartiersentwicklung). Wenn nur ausgewählte Zielgruppen in weniger als sechs Zielfeldern erreicht werden sollen, beträgt die Förderquote 80 % der Kosten (Sozialraumorientierter Versorgungsansatz).

Die Fördersumme umfasst maximal 250.000 Euro für Personal- und Sachkosten für einen Zeitraum von drei Jahren. Eine Verlängerung um zwei weitere Jahre ist möglich. Die Sachkosten dürfen nicht über 15 % der Personalkosten liegen.

Voraussetzung für eine Antragstellung ist die Erarbeitung einer umfangreichen Sozialraumanalyse, die durch das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) mit 8.000 Euro gefördert werden kann.

Nähere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.fernsehlotterie.de/foerdern-engagieren/deutsches-hilfswerk/antraege-und-richtlinien/#/

Investitionspakt Soziale Integration

Im Rahmen des zwischen Bund und Ländern geschlossenen Investitionspaktes können Kommunen Fördermittel zur Verbesserung der sozialen Integration, des sozialen Zusammenhalts im Quartier und zur Sanierung sozialer Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen beim Land Niedersachsen mit folgender Zielsetzung beantragen:

  • Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier
  • Qualifizierung von Einrichtungen der unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen sozialen Infrastruktur, auch durch Herstellung von Barrierearmut und -freiheit
  • Errichtung, Erhalt, Ausbau und Weiterqualifizierung von Grün- und Freiflächen
  • Beitrag zur Quartiersentwicklung durch Verbesserung der baukulturellen Qualität

Förderfähig sind die Sanierung und der Ausbau von Gebäuden, Anlagen, Grün- und Freiflächen z. B. für Kitas, Bürgerhäuser und Stadtteilzentren. Im Falle der Unwirtschaftlichkeit der Sanierung ist der Ersatzneubau möglich. Darüber hinaus werden investitionsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen, insbesondere der Einsatz von Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanagern gefördert. Die Förderung ist nur in Gebieten möglich, die entweder in die Städtebauförderung des Bundes und des Landes aufgenommen sind oder in Untersuchungsgebieten zur Aufnahme in die Städtebauförderung liegen. Die Kommunen als Zuwendungsempfänger können die Mittel an Dritte weiterreichen. Die Förderquote beträgt 90 % der nicht durch Einnahmen gedeckten Ausgaben. Investitionen in Gebäude und bauliche Anlagen unterliegen einer Zweckbindung von 25 Jahren. Die Mittel aus diesem Förderprogramm können bis zum Jahr 2021 beantragt werden.

Weitere Informationen unter:
https://www.umwelt.niedersachsen.de/themen/bauen_wohnen/staedtebaufoerderung/investitionspakt_soziale_integration_im_quartier/investitionspakt-soziale-integration-im-quartier-150848.html

Landesförderung „Gemeinwesenarbeit und Quartiermanagement“

Das Land Niedersachsen möchte mit diesem Programm die Integration und Teilhabe in Gebieten mit besonderen sozialen, demografischen und integrativen Herausforderungen verbessern, so dass interne Räume für die soziale Begegnung, Beratung und Unterstützung eingerichtet werden. Die Zielsetzung des Programmes sind die strukturelle Verbesserung von Wohnquartieren und deren städtebauliche Aufwertung genauso wie die Sicherung des sozialen Zusammenhalts und der gesellschaftlichen Teilhabe.

Im Jahr 2017 wurden 15 Projekte im Rahmen dieses Programms vom Land Niedersachsen ausgewählt. Im Herbst 2017 wird es für das Jahr 2018 einen neuen Wettbewerb geben, auf den sich weitere Standorte bewerben können. Antragsberechtigt sind Kommunen, Landkreise, gemeinnützige Unternehmen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Kammern. Gefördert werden 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, pro Projekt höchsten 70.000 Euro. Die Kosten für Sachmittel und Investitionen sollen ein Drittel der Fördersumme nicht übersteigen. Der Förderzeitraum endet am 31.12.2018.

Weitere Informationen unter:
www.gwa-nds.de

Landesförderung „Wohnen und Pflege im Alter“

Mit diesem Programm unterstützt das Land Niedersachsen die Schaffung alters- und pflegegerechter Wohnbedingungen sowie den Aufbau von Unterstützungsnetzen im Quartier. So sollen Alternativen zur vollstationären Pflege entstehen und, insbesondere im ländlichen Raum, ein selbständiges Leben älterer Menschen in der eigenen Häuslichkeit gestärkt werden.

Gefördert werden:

  • Neu- und Umbauten für pflegegerechte Wohnungen und Wohngemeinschaften
  • Neu- und Umbauten für eine altersgerechte Wohnumfeld- und Quartiersinfrastruktur
  • Sach- und Personalkosten für den Aufbau von Nachbarschaftsinitiativen
  • Sach- und Personalkosten für die Gründung von Pflegewohngemeinschaften
  • Sach- und Personalkosten für Quartiersentwicklungsprojekte
  • Sach- und Personalkosten für Projekte im Bereich E-Health, E-Care und AAL

Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein. Die Fördersumme beträgt maximal 100.000 Euro und umfasst höchstens 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Anträge müssen jeweils zum 01.08. eines Jahres für das Folgejahr gestellt werden. Die Fördermittel stehen bis zum Jahr 2020 zur Verfügung.

Weitere Informationen unter:
www.soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_gesundheit/wohnen_und_pflege_im_alter/wohnenund-pflege-im-alter-133116.html

Thorsten Müller

Regionalvorstand, Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Regionalverband Südniedersachsen

Thorsten_Müller

Logo_Die Johanniter Unfallhilfe

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. ist ein Werk des evangelischen Johanniterordens. Seit Jahrhunderten bildet die Hilfe von Mensch zu Mensch das zentrale Motiv der Johanniter.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe betätigt sich in den unterschiedlichsten sozialen und karitativen Bereichen. Das Engagement reicht vom Hausnotruf über Kinder- und Jugendarbeit bis hin zu internationalen Hilfsprojekten. Dabei steht der Mensch immer im Mittelpunkt. Und so sind es nicht nur die zeitgemäßen Mittel und mehr als 60 Jahre Erfahrung, die uns zu einer der größten Hilfsorganisationen Europas gemacht haben, sondern die Menschen.